DORA-Verordnung - 
VO 2022/2554

„DORA – endlich wissen auch Hacker, wann Prüfungszeit ist.“

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DORA-Verordnung - VO 2022/2554

Begriffsbestimmung und rechtliche Grundlage

Informations- und Kommunikations-Technologie (IKT) stellt eine zentrale Säule in den operationellen Prozessen des Finanzsektors dar. Die DORA-Verordnung und die von der ESMA erstellten L2-Rechtsakte wirken der fehlenden Harmonisierung innerhalb Europas entgegen und stärken die Widerstandsfähigkeit des technischen und operationellen Betriebs im Finanzsektor.

 

Dabei baut die EU-Kommission mit weiteren Rechtsakten wie NIS2dem Rechtsakt zur Cybersicherheit, der Cyberresilienz-Verordnung und der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen ein ausgeweitetes Framework der Cybersicherheit auf, welches auf der Cybersicherheitsstrategie aus dem Jahre 2020 aufbaut. 

 

Die DORA-Verordnung ist dahingehend speziell für den Finanzsektor konzipiert, weshalb sie eine hohe Relevant für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen aufweist. 

 

Wir helfen Ihnen dabei, die DORA-Verordnung ordnungsgemäß bei Ihnen zu implementieren!

One-Pager

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