Dokumentenmanagement
"Dokumentieren heißt, auch in zehn Jahren noch nachweisen zu können, dass man damals schon alles richtig gemacht hat!"
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Dokumentenmanagement
Begriffsbestimmung
Im stark regulierten Umfeld von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern ist Dokumentenmanagement weit mehr als nur Archivierung: Es ist ein zentraler Baustein für Compliance, Effizienz und Revisionssicherheit. Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssen sicherstellen, dass alle geschäftsrelevanten Unterlagen vollständig, manipulationssicher, strukturiert und fristgerecht verfügbar sind – sowohl intern als auch gegenüber Aufsichtsbehörden.
Konkretisiert wird dies durch einschlägige Wortlaute in den folgenden Rechtsquellen:
- dem Kreditwesengesetz (KWG)
- der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) (insb. §§ 257 HGB, 147 AO)
- den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)
- den MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion)
- der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- dem DORA-Rahmenwerk und BAIT
One-Pager
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