Kontrollen und
Kontroll-Dokumentation
"Kontrollprozesse: Wo man erst prüft, dann doppelt prüft – und zur Sicherheit nochmal prüft, ob man schon geprüft hat."
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Kontrollen und Kontroll-Dokumentation
Begriffsbestimmung
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen haben gemäß der Spezifikation in MaComp und MaRisk Kontrollen durchzuführen. Dabei spielt die Compliance-Abteilung eine wichtige Rolle, da diese im Rahmen der Risikoanalyse die Kontrollen zu bewerten hat. Unabhängig aus welchem Gesetzestext die Anforderungen zur Durchführung von Kontrollen stammt, sollte ein gutes Kontroll-Framework auf den folgenden Säulen aufbauen:
Kontroll-Governance
und -Struktur
- Klare Verantwortung innerhalb des Unternehmens für die Anwendbarkeit, die Struktur, die Ausführung, die Nachhaltung und das Reporting von Kontrollen und Kontrollergebnissen.
- Welche Kontrollen innerhalb eines Unternehmens durchgeführt werden, und auf welcher Ebene diese zu absolvieren sind, (L1 vs L2 vs L3) sollte in schriftlichen Kontrollplänen dargestellt werden.
- Darüber hinaus ist eine Organisationsrichtlinie zu verfassen, in welcher das gesamte Kontroll-Framework niedergeschrieben ist.
Die eigentliche Kontrolldurchführung
- Eine ordnungsgemäße Kontrolldurchführung beginnt nicht mit der Durchführung, sondern mit einem klar vordefinierten Prozess und Template für die Kontrolle.
- Eine klare Kontrollbeschreibung, welche die wichtigsten Informationen zusammenfasst, sowie ein gut strukturiertes und vollwertiges Kontroll-Dokument, in welchem die Kontrolle festgehalten wird, stellen einen esenziellen Bestandteil der Kontrolldurchführung dar
Das Reporting
und Maßnahmen
- Nach der Kontrolldurchführung ist eine Kontrolle noch nicht beendet .
- Eine Kontrolle sollte reportet werden und bei negativen Kontrollergebnissen sind Maßnahmen durchzuführen und nachzuhalten.
- Das Reporting beinhaltet vor allem potenzielle Eskalationen; als auch die Integration innerhalb von Risikoanalysen, um die Kontroll-ergbenisse in das Gesamtrisiko einfließen zu lassen.
One-Pager
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