Gelangen Sie hier zu unserem One-Pager über Richtlinien- und Verfahrensmanagement.
Viele Institute scheitern dabei, revisionssichere Dokumente bzgl. ihrer Prozesse vorzuweisen. Dabei geschieht es oft, dass Dokumente nicht ordnungsgemäß datiert sind, falsche Versionsnummern aufweisen, oder nicht zeitnah aktualisiert und gereviewed wurden.
Gemäß §6b KWG, aber auch gemäß WpHG, KAGB, MaComp, MaRisk, KAMaRisk etc. haben Institute Regelungen, Strategien, Verfahren und Prozesse vorzuweisen, welche es dem Institut ermöglichen, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Dies geht einher mit Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, Risikosteuerungsprozessen und Risiko-Controlling.
I.V.m. AT 5 der MaRisk (bzw. Abschnitt 6 der KAMaRisk) hat das Institut die Geschäftsaktivitäten ordnungsgemäß in Organisationsrichtlinien zu erfassen.
Sie wollen mehr darüber erfahren, wie wir Ihr Richtinien- und Verfahrensmanagement gemeinsam verbessern können, dann kontaktieren Sie uns gerne hier oder schreiben Sie uns gerne an Info@SZR-Consulting.com.
Schauen Sie sich gerne unseren One-Pager zum Richtlinien- und Verfahrensmanagement an, welcher Ihnen darstellt, wie wir Sie unterstützen können. Klicken Sie dazu hier.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.