AML-Compliance und AFC
"Anti-Money-Laundering: Die Kunst, illegales Geld so lange zu verfolgen, bis es freiwillig aufgibt."
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AML-Compliance und AFC
Die Bekämpfung der Geldwäsche, des Betrugs und der Kriminalität gehört innerhalb der EU zu den Kernelementen eines gemeinsamen Wirtschaftsraums. Mit dem neuesten AML-Paket, welches ab 2027 gilt, verstärkt die EU die Anforderungen an Finanzunternehmen; aber auch an Unternehmen, die nicht der Finanzbranche zugerechnet werden. Die sogenannten „Verpflichteten“ haben entsprechend höhere Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden durchzuführen und Verdachtsfälle müssen gemeldet werden.
Das neueste AML-Paket (6th AML) wird vor allem durch die VO 2024/1624 getragen, welches die Anforderungen ab 2027 erhöht. Zudem wurde durch VO 2024/1620 die in Frankfurt sitzende Behörde ALMA gegründet
Das vierte bzw. fünfte AML-Paket (VO 2015/849 und RL 2018/843) sind bis 2027 noch gültig und beziehen durch VO 2023/1113 auch Kryptowerte mit ein. RL 2019/1153 stärkt dahingehend die Macht von Behörden, Kontoinformationen abzufragen und RL 2018/1673 nennt Vorgaben zur strafrechtlichen Handhabung von Geldwäsche.
Begriffsbestimmung und rechtliche Grundlage
One-Pager
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