Dokumentenmanagement

"Dokumentieren heißt, auch in zehn Jahren noch nachweisen zu können, dass man damals schon alles richtig gemacht hat!"

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Dokumentenmanagement

Begriffsbestimmung

Im stark regulierten Umfeld von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern ist Dokumentenmanagement weit mehr als nur Archivierung: Es ist ein zentraler Baustein für Compliance, Effizienz und Revisionssicherheit. Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssen sicherstellen, dass alle geschäftsrelevanten Unterlagen vollständig, manipulationssicher, strukturiert und fristgerecht verfügbar sind – sowohl intern als auch gegenüber Aufsichtsbehörden.

 

Konkretisiert wird dies durch einschlägige Wortlaute in den folgenden Rechtsquellen:

  • dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) (insb. §§ 257 HGB, 147 AO)
  • den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)
  • den MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion)
  • der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) 
  • dem DORA-Rahmenwerk und BAIT

One-Pager

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