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Viele Institute scheitern dabei, revisionssichere Dokumente bzgl. ihrer Prozesse vorzuweisen. Dabei geschieht es oft, dass Dokumente nicht ordnungsgemäß datiert sind, falsche Versionsnummern aufweisen, oder nicht zeitnah aktualisiert und gereviewed wurden.
Gemäß §6b KWG, aber auch gemäß WpHG, KAGB, MaComp, MaRisk, KAMaRisk etc. haben Institute Regelungen, Strategien, Verfahren und Prozesse vorzuweisen, welche es dem Institut ermöglichen, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Dies geht einher mit Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, Risikosteuerungsprozessen und Risiko-Controlling.
I.V.m. AT 5 der MaRisk (bzw. Abschnitt 6 der KAMaRisk) hat das Institut die Geschäftsaktivitäten ordnungsgemäß in Organisationsrichtlinien zu erfassen.
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